Umzugskosten Steuererklärung

Umzugskosten Steuererklärung – Was lässt sich absetzen?

Redaktion

Haus & Wohnen

Möchten Sie in eine neue Wohnung umziehen oder Ihren Wohnsitz aus beruflichen Gründen wechseln? Dann können Sie möglicherweise bestimmte Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Aber was genau können Sie geltend machen? In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, welche Umzugskosten Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können und wie Sie dies tun können.

Welche Umzugskosten sind absetzbar?

In der Regel können folgende Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Kosten für den Transport von Möbeln und Hausrat (z.B. mit einer professionellen Umzugsfirma)
  • Kosten für die Verpackung von Gütern
  • Kosten für die Lagerung von Gütern
  • Kosten für die Renovierung der alten Wohnung (z.B. neue Tapeten oder ein neuer Bodenbelag)
  • Kosten für die Reinigung der alten Wohnung

Es ist jedoch zu beachten, dass nur Kosten anerkannt werden, die direkt mit dem Umzug zusammenhängen. Kosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, wie z.B. Möbel, können nicht als Umzugskosten geltend gemacht werden.

Wie werden die Kosten geltend gemacht?

Um die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie eine sogenannte „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ angeben.

Es ist wichtig, dass Sie alle Belege, wie z.B. Rechnungen oder Quittungen, aufbewahren. Diese müssen Sie dem Finanzamt bei einer eventuellen Nachfrage vorlegen können.

Wann sind Umzugskosten absetzbar?

Umzugskosten sind nur dann absetzbar, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Das bedeutet, dass der Umzug aufgrund einer beruflichen Veränderung, wie z.B. einem neuen Job oder einer Versetzung, erfolgen muss. Wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt, sind die Kosten nicht absetzbar. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass der neue Wohnsitz mindestens ein Jahr lang beibehalten werden muss, damit die Kosten absetzbar sind.

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Wie lange sind Belege aufzubewahren?

Es ist wichtig, dass alle Belege, wie z.B. Rechnungen oder Quittungen, die mit den Umzugskosten in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden. Diese müssen dem Finanzamt bei einer eventuellen Nachfrage vorgelegt werden können. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel 4 Jahre.

Welche Kosten sind nicht absetzbar?

Nicht absetzbar sind Kosten, die nicht direkt mit dem Umzug zusammenhängen, wie z.B. Kosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, wie z.B. Möbel, oder Kosten, die aus privaten Gründen entstehen. Auch Kosten für eine Zweitwohnung, wie z.B. eine Ferienwohnung, sind nicht absetzbar. Es ist daher wichtig, genau zu prüfen, welche Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

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