Bitte freimachen, falls Marke zur Hand – Bedeutung, Herkunft und Infos

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Bitte freimachen, falls Marke zur Hand - Bedeutung, Herkunft und Infos

Auf manchen Briefen findet sich der Aufdruck: “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand”. Doch was bedeutet dieser Satz eigentlich genau und wer muss dann das Porto übernehmen? Die wichtigsten Infos und Tipps hierzu erfahren Sie in diesem Artikel.

Vielleicht fragen Sie sich wie viele andere auch gerade, was die Aufforderung “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand!” genau bedeutet und ob Sie Ihren Brief nun frankieren müssen oder nicht. Denn welcher Empfänger möchte schon einfach so das Porto übernehmen? Tatsächlich gibt es hierzu eine klare Regelung in Deutschland.

Laut Berechnungen des Bundesbands der Verbraucherzentralen verschenken alljährlich zahlreiche Bundesbürger Millionen von Euros, weil sie die Kennzeichnung “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand” nicht zu ihren Gunsten nutzen würden, einfach deshalb, weil viele gar nicht wissen, wie die Rechtslage dazu aussieht. Kein Wunder, denn ganz eindeutig ist dieser Satz nun wirklich nicht. Weshalb Sie zukünftig womöglich bei manchen Briefen Geld das Porto sparen können, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Muss der Brief frankiert werden?

Bei genauerer Betrachtung des Satzes “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand” wird klar, dass Sie bei dieser Kennzeichnung die Wahl haben, Ihren Brief mit einer Briefmarke zu versehen, oder eben nicht. Daher können Sie diese Option wählen oder einfach das Porto bei Rückantwort dem Empfänger überlassen, der die Kosten dann freiwillig übernimmt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Bitte, nicht jedoch um eine Verpflichtung.

Der Aufdruck “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand” befindet sich häufig auf Infopost, meist handelt es sich dabei um Werbung. Der Sender legt dann meist eine Karte oder einen Umschlag für das Antwortschreiben mit der Kennzeichnung “Bitte freimachen,…” bei. Diese sind in der Regel auch mit dem Aufdruck “Rückantwort, Werbeantwort, Antwortkarte” oder Ähnlichem gekennzeichnet. Ist dies der Fall, wird die Rückantwort auch ohne Frankierung an den Sender zugestellt.

Regelung gilt nicht nur bei exaktem Wortlaut

Die Regelung gilt übrigens nicht nur bei dem exakten Wortlaut “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand”. Sie sind auch nicht verpflichtet, das Porto zu übernehmen, wenn lediglich der Aufdruck “Antwortkarte” oder “Werbeantwort” enthalten ist. Auch dann stellt die Post die Sendung ohne Frankierung zu.

Eindeutige Formulierungen

Werbetreibende oder Unternehmen, die ihre Empfänger hinsichtlich der Frankierungsmodalitäten nicht im Unklaren lassen wollen, können dafür übrigens auch eindeutige Formulierungen verwenden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post können Freimachungsvermerke im Briefmarkenfeld auch folgendermaßen lauten: “Entgelt zahlt Empfänger” oder “Porto zahlt Empfänger”.

Nur tatsächliche Rücksendungen bezahlt der Empfänger

Der Empfänger der Rückantworten muss nur die Rücksendungen bezahlen, die er erhält. Das heißt es werden nur die tatsächlich verschickten Antworten berechnet, die ihm zugestellt werden. Das Basisentgelt für die Postkarte oder den Brief muss bei Übergabe der Sendungen durch den Zusteller oder bei Abholung bei der Post beglichen werden. Früher wurde ein sogenanntes Werbeantwortentgelt verlangt, das nun jedoch wegfällt.

Für Werbetreibende oder Unternehmen, die solche Rückantworten verwenden, sind die Vorgaben allerdings recht streng. Die Deutsche Post gibt unter anderem vor, dass auf dem Umschlag für die Rückantwort zwingend der Aufdruck “Antwortkarte”, “Werbeantwort” oder “Antwort” über dem Adressfeld enthalten sein muss.

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